Online vererben - Schöneck

Testament erstellen

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Foto: privat

Errichten des Testaments unter Zuhilfenahme des Internet 

Von Till Schröder

Manche Menschen errichten online ihr Testament, etwa bei Anbietern wie www.mywebwill.com. Doch darin bestimmen sie nur, was mit ihren Accounts bei Facebook, Twitter & Co. geschehen soll.
Ein Haus dagegen lässt sich so nicht vererben. Diese Dinge regelt man – so verlangt es das Gesetz – noch immer offline mit einem handgeschriebenen Dokument oder einem vom Notar beglaubigten Schriftstück.

Letzter Wille auf Serviette
Der Notar für die Beglaubigung kostet Geld – wie viel, lässt sich im Internet erfahren. Erste Adresse hierbei ist die Seite der Bundesnotarkammer, www.bnotk.de. Unter dem Menüpunkt „Glossar“ findet man nicht nur Fachbegriffe, sondern auch Einträge zu den
Notarkosten samt Gebührenrechner zum Herunterladen. In kompliziert gelagerten Fällen, etwa bei mehreren zu vererbenden Häusern oder einer größeren Erbengemeinschaft, lohnt sich die Beratung durch einen Notar. Adressen stehen unter „Notarsuche“. Ist der Fall dagegen klar, kann der Erblasser seinen letzten Willen auch auf einen Bierdeckel oder eine Serviette schreiben. Dennoch hilft auch hier der vorherige Blick auf einschlägige Webseiten. Die stammen entweder aus dem Umfeld der Trauerhilfe wie www.testament-verfassen.de und sind verlinkt mit Seiten zu Beileidsschreiben und Floristik. Oder sie widmen sich wie www.erbrecht-heute.de mit aktuellen Beiträgen sehr weitgreifend diesem Thema. So erfährt der Besucher hier auch von der Möglichkeit eines Seetestaments: Das kann mündlich vor drei Zeugen stattfinden. Voraussetzung: Man befindet sich auf hoher See. Die Beiträge dieser Internetseite sind von Textern verfasst – im Unterschied zu www.erbrecht-ratgeber.de, wo ein Notar als Verantwortlicher im Impressum steht. Diese Seite informiert nicht nur Erblasser, sondern auch Erben. Sie erfahren dort ebenfalls, was in Sonderfällen zu tun ist, etwa wenn feststeht, dass es sich bei dem vererbten Vermögen um Schwarzgeld handelt. Diese Art von Erbe muss komplett abgegeben werden, legales Vermögen dagegen wird versteuert.

Online-Rechner erfordern Wissen
Je nach Vermögenswert sowie Verhältnis zwischen Erblasser und Erbe gelten andere Steuersätze. Online-Rechner bestimmen die Summe für das Finanzamt. Sie erfordern allerdings etwas Vorwissen. So unterscheidet der Rechner auf www.kapital-rechner.de zwischen „aktuellem“ und „neuem“ Steuergesetz – dabei gibt es kein neueres als das, was seit 1. Januar 2010 gilt. Für den Rechner auf www.banktip.de  sollte man wissen, mit welchem Wert die geerbte Immobilie angesetzt wird. Anders als ein Geldbetrag wird sie vom Fiskus begünstigt – in welcher Form, das steht wiederum auf den oben genannten Ratgeberseiten.
Neben Tipps findet man im Internet Rechner, die bei der Bestimmung der Erbschaftssteuer helfen.

Quelle: FR vom 30.04.2011

Ansprechpartner

  • Alfred Erdelmeier
    Vorsitzender Seniorenbeirat
    Vogelsbergstr. 1
    61137 Schöneck
    Telefon 06187-7717


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